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Projektablauf & Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Die hochwertigen Videos, die MemoryMovies liefert, sind das Ergebnis einer konsequenten Planung und Ausführung sowie einer engen Zusammenarbeit mit Ihnen, dem Kunden. Dank dieser Projektkoordination können wir stets die Gewissheit geben, dass die Ergebnisse die höchstmögliche vereinbarte Qualität aufweisen und Sie mit dem Ergebnis voll und ganz zufrieden sind. Die enge und ehrliche Abstimmung mit uns ist eines der wichtigsten Kriterien, um das vereinbarte Ergebnis für beide Parteien zu sichern. Dieses Dokument ist eine Kombination aus dem Projektablauf und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es ist sehr wichtig, dass Sie, der Kunde, dieses Dokument lesen und verstehen, bevor Sie das Angebot unterzeichnen.

 

A. Projektablauf

 

1. Kontaktinformationen Für das Projektmanagement benötigen wir von Projektbeginn an Ihre Anschrift sowie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, unter der wir Sie kontaktieren und den Ablauf unserer Zusammenarbeit abstimmen können.

 

2. Zusätzliche Informationen, die wir von Ihnen benötigen Für die Erstellung Ihres Videos benötigen wir von Ihnen bis zum Projektbeginn verwertbare Basisinformationen für die Planung:

• Anschrift des Drehortes

• Anzahl der Personen

• gewünschtes Videomaterial

 

B. Beendigung des Projekts und Konditionen

 

1. Allgemeines

 

1.1. MemoryMovies ist der alleinige und ausschließliche Urheber des während des Projektes entstandenen Videomaterials.

 

1.2. Alle von MemoryMovies durchgeführten Arbeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, ungeachtet des Standorts des Projekts selbst und/oder des Standorts des Kunden.

 

2. Pflicht zur Mitwirkung an der Projektarbeit

 

2.1. Reagiert der Kunde aus irgendeinem Grund länger als 5 Tage nicht auf Fragen zum Projekt, wird der Auftrag nach Ermessen von MemoryMovies in der Projektplanung verschoben.

 

2.2. MemoryMovies wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den vereinbarten Termin mit einem Qualitätsprodukt einzuhalten.

 

2.3. MemoryMovies wird sich bemühen, während des geplanten Zeit Rahmens alle Änderungen des Kunden zu berücksichtigen, die das Projekt nicht in Verzug bringen.

 

2.4. MemoryMovies wird den Kunden über Änderungen informieren, die den Zeitplan oder die visuelle Qualität des Projekts gefährden könnten.

 

3. Änderungen und Arbeiten, die nicht in den Kostenvoranschlag fallen

 

3.1. Wenn zusätzliche Leistungen erforderlich sind, die über das ursprüngliche Angebot hinausgehen, wird MemoryMovies einen Kostenvoranschlag für die zusätzlichen Leistungen erstellen.

 

3.2. Werden durch den Kunden zusätzliche Leistungen gewünscht, werden diese durch einen Kostenvoranschlag vorher abgestimmt.

 

4. Zahlungsverpflichtungen

 

4.1. Der Kunde ist in vollem Umfang für alle im Kostenvoranschlag genannten Zahlungsverpflichtungen verantwortlich.

 

4.2. Zum Beginn des Projekts erklärt sich der Kunde bereit, eine Vorauszahlung in Höhe von 1/3 der gesamten vereinbarten Projektkosten zu leisten und eine Auftragsbestätigung vorzulegen.

 

4.3. Die abschließende Zahlung ist nach Projektabschluss, spätestens jedoch 4 Wochen nach der vorangegangenen Rechnung fällig.

 

4.4. Alle Zahlungen müssen in Euro erfolgen.

 

4.5. Wenn der Kunde die Zahlung nicht fristgerecht leistet, kann der Auftrag nach Ermessen von MemoryMovies verschoben oder beendet werden.

 

5. Abnahme der Fertigstellung des Projekts

 

5.1. Nach Abschluss des Projekts gilt die Sichtung des durch MemoryMovies gestalteten Videomaterials durch den Kunden als schlüssiger Beweis dafür, dass die Arbeitsprodukte fertiggestellt, genehmigt und vom Kunden akzeptiert wurden.

 

5.2. Nach Ablauf der Frist wird von der Zufriedenheit des Kunden und der Fertigstellung des Projekts ausgegangen.

 

6. Materialverwendung

 

6.1. Nach ausdrücklicher Absprache und schriftlicher Genehmigung durch den Kunden darf MemoryMovies das erstellte Videomaterial zu Werbezwecken nutzen.

 

6.2. Das durch MemoryMovies freigegebene und durch den Kunden erworbene Videomaterial darf nach Zahlung der Rechnung als Werbematerial genutzt werden.

 

7. Urheberrechtshinweis

 

7.1. Um nachzuweisen, dass MemoryMovies Inhaber des Urheberrechts in Bezug auf alle Werke von MemoryMovies ist, muss der Kunde dafür sorgen, dass bei jeder Reproduktion der Designs von MemoryMovies der folgende Hinweis sichtbar in der Nähe oder am unteren Rand erscheint: „Design by MemoryMovies ", oder in einer anderen, gemeinsam vereinbarten Form.

 

7.2. Stellt der Kunde die Werke von MemoryMovies in sozialen Medien der Öffentlichkeit zur Verfügung, ist ein entsprechender Hinweis unter dem Video/den Videos in den sozialen Medien anzubringen. Ein entsprechender Hinweis unter dem Video/den Videos in der Beitragsunterschrift oder Beschreibung ist ausreichend.

 

7.3. Wenn die Werke von MemoryMovies durch MemoryMovies veröffentlicht werden, z.B. in sozialen Medien, wird MemoryMovies den Kunden in ähnlicher Weise wie unter 7.1 zuordnen.

 

8. Beendigung durch MemoryMovies

 

8.1. Werden die erforderlichen Basisinformationen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt oder wird Feedback ohne Grund abgelehnt oder stellt der Kunde seine Mitwirkung ein, kann MemoryMovies durch ausdrückliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

 

8.2. In diesem Fall berechnet sich die MemoryMovies geschuldete Vergütung entsprechend der jeweiligen Projektphase wie folgt:

• Rücktritt in Phase 1: 25% des Auftragswerts

• Rücktritt in Phase 2: 60% des Auftragswerts

• Rücktritt in Phase 3: 70% des Auftragswerts

• Rücktritt in Phase 4: 80% des Auftragswerts

 

9. Beendigung des Auftrags

 

9.1. Bis zur Übergabe der endgültigen, von MemoryMovies fertiggestellten Videos kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit - auch während der Projektbearbeitung - ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung kündigen.

 

9.2. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, berechnet AGWG die Vergütung wie in Ziffer 8.2. beschrieben.

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